AGB für die Vermietung von Ferienwohnungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Ferienwohnungen Andreas Schnoor (FAS) für die Vermittlung von Ferienimmobilien

Der Mietvertrag für das benannte Ferienobjekt wird durch Ferienwohnung Andreas Schnoor (FAS) mit Ihnen im Namen und mit Vollmacht des Eigentümers abgeschlossen. Der Eigentümer ist Ihr Vermieter. Die nachfolgenden Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem Eigentümer. Bitte lesen Sie diese AGB aufmerksam durch!

1. Buchung und Buchungsbestätigung
Mit der Buchung (die mündlich, schriftlich, per Fax, über das Internet oder per Mail erfolgen kann) bietet der Gast FAS den Abschluss eines Mietvertrages verbindlich an. Der Mietvertrag mit FAS kommt durch die Buchungsbestätigung zustande. Die Buchungsbestätigung bedarf der schriftlichen Form.

2. Zahlungsbedingungen
Soweit nichts Anderes ausdrücklich vereinbart ist, hat der Gast nach Vertragsabschluss bei Buchungen, die mindestens 14 Tage vor Aufenthaltsbeginn erfolgen, eine Anzahlung von 10% innerhalb von 5 Tagen ausschließlich an FAS zu leisten. Bei Buchungen, die kürzer als 14 Tage vor Aufenthalt sind, ist die Anzahlung von 10% sofort zu zahlen. Der Restbetrag ist spätestens zur Wohnungsübergabe vollständig fällig. Bei Aufenthalten länger als 14 Tagen ist FAS berechtigt, etwaige vertragliche Vereinbarungen über verbrauchsabhängige Kosten oder Zwischenabrechnungen geltend zu machen, welche sofort zahlungsfällig sind.

3. Rücktritt des Gastes, Stornierung
Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dringend empfohlen! Der Mieter ist berechtigt, vor Mietbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle eines solchen Rücktritts wird vom Vermieter eine Entschädigung geltend gemacht. Diese berechnet sich wie folgt:

  • Rücktritt bis 45 Tage vor Mietbeginn 10 % des Mietpreises
  • Rücktritt 44 Tage bis 33 Tage vor Mietbeginn 30 % des Mietpreises
  • Rücktritt 32 Tage bis 22 Tage vor Mietbeginn 60 % des Mietpreises
  • Rücktritt 21 Tage bis 12 Tage vor Mietbeginn 80 % des Mietpreises
  • Rücktritt 11 Tage vor Mietbeginn bis Mietbeginn 90 % des Mietpreises

Dem Mieter wird hiermit ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale. Der Mieter hat das Recht, einen Ersatzmieter zu stellen, der die Wohnung in vollem Umfang übernimmt. Dafür kann eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 EUR berechnet werden. Rücktrittsgebühren werden in einem solchen Fall nicht erhoben.

4. Rücktritt durch FAS
Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von FAS gesetzten Nachfrist nicht geleistet, so ist FAS zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ferner ist FAS berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere falls:

  • Höher Gewalt oder andere von FAS nicht zu vertretenden Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
  • Wohnungen, die unter irreführenden oder falschen Angaben wesentlicher Tatsachen, z.B. bezüglich der Anzahl oder Namen der Person oder des Zwecks, gebucht werden.
  • Eine unbefugte Unter- Weitervermietung vorliegt.

FAS hat den Gast unverzüglich von der Ausübung des Rücktrittsrechts schriftlich in Kenntnis zu setzen. Es entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

5. An- und Abreise
Soweit nichts anders vereinbart, steht dem Gast die gebuchte Unterkunft ab 16 Uhr des Anreisetages zur Verfügung. Sollte sich die Ankunft des Gastes deutlich Verzögern, so ist der Gast verpflichtet rechtzeitig uns zu informieren. Soweit nicht anders vereinbart, ist die Unterkunft am Abreisetag bis 10 Uhr zu verlassen.

6. Aufenthalt und Obliegenheiten des Gastes
Der Gast verpflichtet sich, etwaige Mängel der Beherbergungsleistung oder sonstiger vertraglich vereinbarten Leistungen unverzüglich FAS anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Der Gast ist verpflichtet sich an die Hausordnung zu halten. Die Hausordnung ist im angemieteten Objekt einsehbar. Haustiere, gleich welcher Art, sind nur nach ausdrücklicher und schriftlicher Genehmigung erlaubt.

Die Unterkunft darf nur mit der vereinbarten Personenzahl belegt werden. Eine Überbelegung kann das Recht zur sofortigen Kündigung des Vertrages und/oder einer angemessenen Mehrvergütung begründen.

Die Mieter haben die Mieträumlichkeiten und die Einrichtungs-gegenstände pfleglich zu behandeln. Schuldhaft verursachte Schäden haben die Mieter zu ersetzen. Die Mieter sind verpflichtet bei Bezug der Räumlichkeiten die Einrichtung auf ihre Vollständigkeit und ihre Gebrauchstauglichkeit hin zu überprüfen und Beanstandungen unverzüglich gegenüber FAS geltend zu machen. Während der Mietzeit eintretende Schäden haben die Mieter ebenfalls unverzüglich zu melden. Kommen die Mieter diesen Pflichten nicht nach, steht ihnen eine Mietminderung wegen dieser zu beanstandenden Punkte nicht zu.

Bei Auszug sind sämtlich ausgehändigten Schlüssel für die Wohnung und den Parkplatz FAS auf dem vereinbarten Weg zurückzugeben. Im Falle eines Verlustes der Schlüssel/Sender hat der Gast die Kosten für die Wiederbeschaffung zu tragen. Ausdrücklich weisen wir darauf hin, dass es durch die vorhandene Schließanlage zu erhöhten Kosten kommen kann, dies gilt insbesondere für die Wiederbeschaffung des Parkplatzschrankenschlüssels, der 100,00 € kostet.

7. Haftung und Wertsachen
Wir übernehmen bei Verlust von Wertsachen, wie z.B. Schmuck, Bargeld oder technischen Geräten keine Haftung. Die Verwahrung der Wertgegenstände obliegt ausschließlich der Aufsichtspflicht des Gastes. Gäste haften für den Verlust oder die Beschädigung, die durch sie verursacht wurden. Soweit dem Gast ein Stellplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht durch FAS.

Die vertragliche Haftung durch FAS ist auf den dreifachen Aufenthaltspreis beschränkt, soweit ein Schaden eines Gastes von der Vermieterin weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird. Für Schäden aufgrund höherer Gewalt (z.B. Regen, Wind, Hitze) entstanden sind, haftet der FAS nicht. Eltern haben insbesondere auf ihre Kinder zu achten!

8. Datenschutz
Wir erheben und verarbeiten personenbezogene Daten aus-schließlich zu Abwicklung der Buchung der Gäste. Die Gäste haben jederzeit ein Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung oder Löschung ihrer Daten. FAS ist bis auf Widerruf berechtigt, die erhobenen personenbezogenen Daten für Beratung und Werbung durch FAS zu verarbeiten und zu nutzen. Der Widerruf kann jederzeit formlos erklärt werden.

9. Rechtswahl, Gerichtsstand und Schriftform
Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen FAS und dem Gast, der keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland hat, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Als Gerichtsstand ist der Sitz von FAS vereinbart. Jegliche Abweichung oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

10. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt haben würden, wenn sie den Punkt bedacht hätten.

Stand 19.08.2020

Hier haben Sie die Möglichkeit unsere AGB zu speichern.

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